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Christoph v. Mettenheim, Dr. iur., geb. 1943, Schulausbildung Deutschland/England, Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Frankfurt, 1969/70 London School of Economics, 1970 – 1989 Rechtsanwalt in Frankfurt, seit 1980 auch Notar, seit 1989 Rechtsanwalt beim deutschen Bundesgerichtshof, Karlsruhe.
Mettenheim arbeitet seit 1966 neben seinem Beruf auf dem Gebiet der Wissenschaftstheorie, stand Karl Popper nahe und sieht sich als dessen Schüler in der Tradition der Kantschen Theorie. Ausgehend von Poppers Wissenschaftstheorie und Alfred Tarskis Theorie der Logik befassen seine wissenschaftstheoretischen Abhandlungen sich mit der Anwendung der Popperschen Theorie auf die Rechtswissenschaft und (seit 1998) auf die theoretische Physik.
Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft:
- Der Grundsatz der Prozessökonomie im Zivilprozess (Berlin 1970).
- Kant, die Moral und die Reform der ZPO, Neue Juristische Wochenschrift 2004, S. 1511
- Co-Autor: Münchn. Kommentar zu Zivilprozessordnung, 3. Aufl. München 2008; (ISBN 978-3-406-55291-5)
- Diverse Aufsätze und Urteilsanmerkungen
Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Wissenschaftstheorie:
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